
Der Gast-Aufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, wenn
die Reservierung eines Zimmers oder einer Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom
Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist nur die schriftliche Form
bindend.
Telefonische Vorreservierungen bedürfen der umgehenden schriftlichen Bestätigung. Der
Gast-Aufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung.
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast das Zimmer oder die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadenersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, das zugesagte Zimmer baldmöglichst trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, reservierte Zimmer oder Ferienwohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadenersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an-, bzw. eher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet dem Vermieter für die Tage, an denen er das reservierte Zimmer oder die Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit bzw. am Abreisetag.
Als ersparte Eigenkosten werden in Ansatz
gebracht:
20% des Preises für Übernachtung mit Frühstück
10% des Preises für Übernachtung
An- und Abreisetag gelten als ein Miettag
und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast das bestellte Zimmer oder
die Ferienwohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast das Zimmer oder die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr verlassen, um dem
Vermieter Gelegenheit zu geben, es für den nachfolgenden
Gast wieder herzurichten. Die angegebenen Preise in der beiliegenden Preisliste entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung der Preisliste.
Letztendlich maßgebend ist in jedem Fall der mit dem Vermieter vereinbarte und
bestätigte Preis.
Erfüllungsort ist Nordstrand.
Um einen eventuellen finanziellen Schaden abzuwenden, empfehlen wir Ihnen eine Reisekostenrücktrittsversicherung oder Sie schließen im Ihnen bekannten Reisebüro oder Versicherungsbüro ab.
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